Im den letzten Wochen sorget eine bundesweite Abmahnwelle für Aufsehen und Unruhe bei Websitebetreibern. Abgemahnt wurde die rechtswidrige Einbindung von Google Fonts. Die von Google bereitgestellten Schriften werden meist von Google Servern in den USA geladen. Da im Gegenzug auch Daten in die USA gelangen können, ist diese Art der Einbindung unter Datenschutzgesichtspunkten höchst problematisch.
Abhilfe schafft die lokale Einbindung der Schriften. Wenn die benutzten Google Fonts lokal auf dem Server des Webseitenbetreibers gespeichert werden, ist das Datenschutzproblem gelöst – vorausgesetzt der Server befindet sich in der EU.
Umfangreiche Informationen zur Abmahnwelle finden sich auf den Seiten der IHK München.