Benötigen Notare einen Datenschutzbeauftragten? Zu dieser Frage teilt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein mit: Notare sind nach § 1 BNotO Träger eines öffentlichen Amtes und gehören insoweit zu den öffentlichen Stellen im Sinne des Art. 37 DSGVO. Nach Art. 37 Abs. 1 Buchst. a DSGVO benennen „Verantwortliche […] auf jeden Fall einen Datenschutzbeauftragten, wenn […]