Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) bewertet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als europäisches Erfolgsmodell, das eine verbesserte Rechtsdurchsetzung garantiert.
Dazu sagte der BfDI Professor Ulrich Kelber: Zu Beginn gab es natürlich einige Unsicherheit bei allen Beteiligten, wie sie bei der Einführung eines großen, neuen Rechtssystems vollkommen normal sind. Inzwischen bewegen wir uns zunehmend in sicherem und berechenbarem Fahrwasser. Gerade die letzten Entscheidungen in grenzüberschreitenden Fällen haben dabei gezeigt, dass sich auch die großen internationalen Anbieterinnen und Anbieter an Recht und Gesetz halten müssen.
Mit Blick auf die Vorbildwirkung führt der BfDI aus: Die DSGVO hat in Europa einen neuen Standard gesetzt, der zunehmend weltweit Eingang in die Datenschutzregeln anderer Länder findet. Auch sie wollen so einen freien Datenverkehr ermöglichen, der Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern findet.
Zu den Ländern, die sich an der DSGVO orientieren, gehören u.a. Japan, Korea, Israel, Brasilien und immer mehr Bundesstaaten der USA.
Zukünftige Herausforderungen sieht der BfDI insbesondere bei der konkreten Regulierung von neuen Technologien, wie z. B. Künstlicher Intelligenz. Für die Zukunft formuliert er zwei konkrete Wünsche: Bei den großen, grenzüberschreitenden Fällen brauchen wir eine schnellere Bearbeitung, damit diese über den einzelnen Fall hinaus Signalwirkung entfalten und Rechtssicherheit schaffen können. Es ist wichtig, dass geltendes Recht durchgesetzt wird. Außerdem brauchen wir eine Herstellerhaftung auch im Datenschutz. Es kann nicht sein, dass vor allem kleine und mittlere Unternehmen dafür datenschutzrechtlich geradestehen müssen, was eigentlich Aufgabe der Microsofts, Googles und AWS dieser Welt wäre. Das gilt umso mehr, wenn zunehmend KI-Systeme zum Einsatz kommen.
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Quelle: Pressemitteilung BfDI