Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg sorgt für einen Paukenschlag – Probleme bei der Nutzung sozialer Netzwerke Stefan Brink, Landesdatenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg schließt seinen Twitter Account. Brink argumentiert mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 6 C 15.18: „Aufsicht muss bei Verstoß nicht vorrangig gg Betreiber soz Netzwerk vorgehen – und kann daher kein Nutzer mehr sein.“ Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/bye-bye-twitter/ Die Süddeutsche Zeitung […]