Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg sorgt für einen Paukenschlag – Probleme bei der Nutzung sozialer Netzwerke
Stefan Brink, Landesdatenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg schließt seinen Twitter Account.
Brink argumentiert mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 6 C 15.18: „Aufsicht muss bei Verstoß nicht vorrangig gg Betreiber soz Netzwerk vorgehen – und kann daher kein Nutzer mehr sein.“
Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/bye-bye-twitter/
Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass Brink auf dieser Basis die Nutzung sozialer Netzwerke durch öffentliche Stellen und Unternehmen kritisch sieht und das Thema für 2020 auf seiner Agenda habe.