Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg sorgt für einen Paukenschlag

Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg sorgt für einen Paukenschlag – Probleme bei der Nutzung sozialer Netzwerke

Stefan Brink, Landesdatenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg schließt seinen Twitter Account.

Brink argumentiert mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 6 C 15.18: „Aufsicht muss bei Verstoß nicht vorrangig gg Betreiber soz Netzwerk vorgehen – und kann daher kein Nutzer mehr sein.“

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/bye-bye-twitter/

Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass Brink auf dieser Basis die Nutzung sozialer Netzwerke durch öffentliche Stellen und Unternehmen kritisch sieht und das Thema für 2020 auf seiner Agenda habe.

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