Kein Datenschutzbeauftragter benannt – BfDI verhängt 10.000.- Euro Geldbuße gegen Kleinstunternehmen

Kein Datenschutzbeauftragter benannt – BfDI verhängt 10.000.- Euro Geldbuße gegen Kleinstunternehmen

Ein weiteres Verfahren gegen den Telekommunikationsanbieter Rapidata GmbH wurde erforderlich, da das Unternehmen seiner gesetzlichen Auflage nach Artikel 37 DSGVO zur Benennung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten trotz mehrmaliger Aufforderung nicht nachgekommen ist. Bei der Höhe der Geldbuße von 10.000 Euro wurde berücksichtigt, dass es sich hierbei um ein Unternehmen aus der Kategorie der Kleinstunternehmen handelt.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigt, prüfen Sie nach unserer Checkliste „Datenschutzbeautragter DSGVO – wann brauche ich einen?“ oder scheuen Sie sich nicht uns für ein unverbindliches Informationsgespräch zu kontaktieren.

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