Verbraucherzentrale vs. Google: Kammergericht Berlin urteilt gegen Google

vzbv klagt erfolgreich gegen Google

Im gerichtlichen Streit um die von Google verwendete Datenschutzerklärung hat das Kammergericht Berlin in einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden, dass die vom Internetkonzern verwandte Datenschutzerklärung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen nicht zu vereinbaren ist. Google räumt sich in den beanstandeten Klauseln ein Recht zur Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Einwilligung der betroffenen Person ein, obwohl keiner der Erlaubnistatbestände des Art. 6 Abs. 1 b) bis f) DSGVO vorliegt.

Zur Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv)

 

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