Kein AVV – 5000 EUR Bußgeld verhängt
Die Hamburger Datenschutzbehörde hat ein Bußgeld wegen eines fehlenden Auftragsdatenverarbeitungsvertrages erlassen.
Die Details berichtet heise online.
Weitere Informationen zur Auftragsdatenverarbeitung in unserem Beitrag „Was ist Auftragsdatenverarbeitung„.