Datenschutz Japan: EU Kommission erlässt Angemessenheitsbeschluss

Datenschutz Japan: EU Kommission erlässt Angemessenheitsbeschluss

Die EU und Japan haben sich darauf verständigt, die Datenschutzsysteme der jeweils anderen Seite als angemessen anzuerkennen. Infolge der bereits im Juli erfolgreich abgeschlossenen Gespräche über den Schutz personenbezogener Daten hat die  Kommission heute (Mittwoch) das Verfahren zur Annahme ihrer Angemessenheitsfeststellung für Japan eingeleitet. „Wir sind dabei, den weltweit größten Raum für sicheren Datenverkehr zu schaffen. Personenbezogene Daten werden zwischen der EU und Japan sicher fließen können, was sowohl unseren Bürgerinnen und Bürgern als auch unseren Volkswirtschaften zugutekommt“, sagte EU-Justizkommissarin Věra Jourová. „Unsere Partnerschaft wird weltweite Standards für den Datenschutz fördern und als Vorbild für künftige Partnerschaften in diesem Schlüsselbereich dienen.“

Quelle: Pressemitteilung Europäische Kommission

Für den Datenschutzbeauftragten bedeutet das, dass die Übermittlung personenbezogener Daten nach Japan, bei rechtmäßiger Verarbeitung, unproblematisch ist.

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