Beschäftigtendatenschutz

Beschäftigtendatenschutz

Der Umgang mit Beschäftigten- und Bewerberdaten ist ein Bereich, der nicht bei allen Unternehmen im Focus der datenschutzrechtlichen Aufmerksamkeit liegt. Gleichwohl bietet der Umgang mit diesen Daten einigen potenziellen Zündstoff.

Wie lange dürfen Bewerberdaten gespeichert werden? Wie sind E-Mail und Internetnutzung am Arbeitsplatz geregelt? Dürfen Standorte der Mitarbeiter per GPS getrackt werden?

Einen Überblick über diese und weitere grundlegende Fragen des Beschäftigtendatenschutzes hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsens unter dem Titel „Typische Fallbeispiele im Beschäftigtendatenschutz“ veröffentlicht.

 

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