DSGVO: Neues Konzept zur Bußgeldberechnung?

DSGVO: Neues Konzept zur Bußgeldberechnung?

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) erarbeitet gegenwärtig ein Konzept zur Zumessung von Geldbußen bei Verstößen gegen die DS-GVO durch Unternehmen mit dem Ziel eine systematische, transparente und nachvollziehbare Bußgeldzumessung zu gewährleisten.

Die DSK stellt klar, dass dieses Konzept noch nicht verabschiedet ist. Vielmehr handelt es sich um einen Entwurf, der noch fortentwickelt wird. Dazu wird er zunächst bei konkreten Bußgeldverfahren begleitend herangezogen, um ihn auf seine Praxistauglichkeit und Zielgenauigkeit zu
testen. Die konkreten Entscheidungen in laufenden Bußgeldverfahren werden aber auf der Grundlage des Art. 83. DS-GVO getroffen.

Der Entwurf wird zudem mit Konzepten zur Bußgeldzumessung von anderen EU-Mitgliedstaaten harmonisiert. Art. 70 Abs. 1 lit. k der Datenschutz-Grundverordnung fordert eine solche Harmonisierung durch die Ausarbeitung von Leitlinien über die Festsetzung von Geldbußen. Auf
europäischer Ebene laufen gegenwärtig die Verhandlungen zu einem europäischen Konzept, das dann zumindest dem Grunde nach in einer Leitlinie festgelegt wird. In diesen Prozess hat die DSK ihre Zumessungsüberlegungen eingebracht.

Die DSK hat auf der dritten Zwischenkonferenz am 12. September 2019 beschlossen, dass das Bußgeldkonzept auf der Konferenz am 6./7. November 2019 in Trier weiter beraten werden soll. Dort soll nach vorheriger Prüfung über eine Veröffentlichung des Bußgeldkonzepts entschieden werden.

Quelle: Pressemitteilung Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder

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