Die DSGVO definiert „Auftragsverarbeiter“ als eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Dabei ist ausschlaggebend, dass der Auftragsdatenverarbeiter weisungsabhängig handelt. Beispiele für Auftragsdatenverarbeitung sind: Datenträgervernichtung Externes Rechenzentrum Externes Archiv Externe Lohn- und Gehaltsbuchhaltung Eine Auftragsdatenverarbeitung liegt nicht vor, wenn es bei der Verarbeitung personenbezogener […]